Medikamentenentwicklung kinderleicht erklärt
PHARMIG Mitmach-Station "Woher weiß ich, dass ein Medikament wirkt?"
Wiener Forschungsfest 2022
Vom 9. bis 11. September 2022 war die PHARMIG gemeinsam mit 15 Mitgliedsunternehmen am Wiener Forschungsfest 2022 - veranstaltet von der Wirtschaftsagentur Wien - mit einer eigenen Mitmach-Station zu Gast.
Unter dem Motto "Woher weiß ich, dass ein Medikament wirkt?", zeigten wir in einem Studienspiel, wie eine klinische Studie abläuft und worauf es bei der Prüfung eines Medikaments ankommt, bevor es eingesetzt wird. Insgesamt haben sich rund 450 Kinder und Erwachsene beteiligt, mehr als 400 Personen haben das Studienspiel abgeschlossen. Wir bedanken uns herzlich für die Teilnahme und das große Interesse an unserem Studienspiel, anhand dessen wir die wesentlichen methodischen Grundlagen einer klinischen Studie für kleine und große Forscher:innen vermittelt haben.
Pädagogisch begleitet wurde die PHARMIG in der Konzeption und Durchführung vor Ort von den Wissensvermittler:innen des Kinderbüro der Universität Wien. Darüber hinaus standen rund 30 Expert:innen aus unterschiedlichen Pharmaunternehmen für die Beantwortung von Fragen rund um die Medikamentenentwicklung, die Bedeutung klinischer Studien sowie für Auskünfte zu Berufsbildern in der pharmazeutischen Industrie zur Verfügung.
Mit freundlicher Unterstützung von:
AbbVie GmbH | Amgen GmbH | AstraZeneca GmbH | Bayer Austria GmbH | Boehringer Ingelheim RCV GmbH & Co KG | Bristol-Myers Squibb GmbH | Chiesi Pharmaceuticals GmbH | Eli Lilly GmbH | Merck GmbH | Novartis Pharma GmbH | Novo Nordisk Pharma GmbH | Pfizer Austria Corporation | Roche Austria GmbH | Sanofi-Aventis GmbH | Takeda Pharma GmbH
In Kooperation mit:
Kinderbüro der Universität Wien
Ergebnispräsentation des Studienspiels am Wiener Forschungsfest
Das Studienspiel vermittelte wesentliche methodische Grundlagen einer klinischen Studie. Eine wirkliche klinische Studie umfasst jedoch einen viel umfangreicheren und aufwendigeren Prozess. Die erhaltenen Ergebnisse stellen somit keine Beweisführung dar.