Serienweise mehr Sicherheit
Ab 9. Februar 2019 gelten EU-weit strenge Vorgaben: Sämtliche rezeptpflichtige Humanarzneimittel müssen mit Sicherheitsmerkmalen versehen sein. Diese stellen sicher, dass gefälschte Arzneimittel nicht in die legale Lieferkette eindringen. Für die nationale Umsetzung der Fälschungsrichtlinie ist die AMVO (Austrian Medicines Verification Organisation) zuständig. In dem Verein haben sich die pharmazeutische Industrie, der Arzneimittelgroßhandel und die Apothekerschaft zusammengeschlossen, um Patienten eine noch größere Garantie für die Echtheit ihres Medikaments zu geben – dank neuer Sicherheitsmerkmale.
Für diesen Vorgang muss in jedem EU-Staat ein nationaler Datenspeicher eingerichtet werden. Das in Österreich zu implementierende Datenspeicherungssystem wird, um eine lückenlose Nachverfolgung der einzelnen Arzneimittelpackungen auch innerhalb Europas zu gewährleisten, an ein europäisches System angeschlossen. Dieses wird von der European Medicines Verification Organisation (EMVO) betrieben.
Wie die EU-Fälschungsrichtlinie in Österreich umgesetzt wird erklärt das Video: