• Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
  • 120 Mitgliedsunternehmen für die Arzneimittelversorgung - freiwillige, unabhängige Interessenvertretung
  • Solidarischer Partner im Gesundheitssystem

Transparenz

Transparenz

Transparenz schafft Vertrauen

Ziel der Offenlegung aller geldwerten Leistungen der pharmazeutischen Unternehmen ist es, das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesundheitswesen zu stärken. Das Verständnis für die Zusammenarbeit der Ärzteschaft und weiterer Angehöriger oder Institutionen medizinischer Fachkreise sowie Patient:innenorganisationen mit pharmazeutischen Unternehmen soll gefördert und ihr Nutzen aufgezeigt werden.

Was wird offengelegt?

Die Offenlegung gliedert sich in vier Bereiche:

  • Geldwerte Leistungen im Zusammenhang mit Forschung & Entwicklung (auf Englisch: R&D)
  • Spenden und Förderungen (auf Englisch: Grants und Donations)
  • Geldwerte Leistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen - diese werden in drei Kategorien unterteilt:
    - die finanzielle Unterstützung der Veranstaltung selbst (Sponsoring); Einer solchen muss stets eine adäquate (werbliche) Gegenleistung gegenüberstehen.
    - die Übernahme von Tagungs- und Teilnahmegebühren für einzelne AFK;
    - die Übernahme von Reise- und/oder Übernachtungskosten zwecks Veranstaltungsteilnahme für einzelne AFK;
  • Dienstleistungs- und Beratungshonorare
    Hier wird zwischen dem eigentlichen Honorar und der Übernahme von Auslagen unterschieden.

Nähere Details dazu und was man in der Praxis darunter versteht, lesen Sie in den Q&A zur Transparenzinitiative.

Was bedeutet das für die Patient:innen?

Zusammenarbeit

Patienten profitieren von der intensiven Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pharmaindustrie, weil dadurch neue und innovative Arzneimittel entwickelt oder bereits verfügbare Therapien verbessert werden. Das ermöglicht die Behandlung und Heilung vieler Krankheiten.

Transparenz

Damit Sie und die gesamte Öffentlichkeit nachvollziehen können, was zwischen Ärzten und Pharmaindustrie passiert, legen die pharmazeutischen Unternehmen auf ihren Websites offen, an wen und wofür geldwerte Leistungen erbracht werden.

Vertrauen

Dank dieser Initiative wächst das Verständnis für diese Zusammenarbeit – und das Vertrauen in das gemeinsame Tun von Pharmawirtschaft und den Angehörigen sowie Institutionen der Fachkreise (Ärzte, Krankenhäuser, etc.) wird gestärkt.

2,5 Minuten - Die Transparenzinitiative in einem Video erklärt

Die Offenlegungsberichte der pharmazeutischen Unternehmen

Die Offenlegung der Daten erfolgt jährlich bis zum 30. Juni. Der Berichtszeitraum umfasst ein Kalenderjahr und bezieht sich jeweils rückwirkend auf das Vorjahr. Die Veröffentlichung muss über eine öffentlich zugängliche Homepage der pharmazeutischen Unternehmen erfolgen.

In der Liste der PHARMIG Mitgliedsunternehmen finden Sie die Links zur Offenlegung des jeweiligen Unternehmens. Darüber hinaus hat für 2022 folgendes Nicht-PHARMIG Mitglied, das dem  PHARMIG Verhaltenscodex beigetreten ist, offengelegt: PharmaMar und Otsuka Pharmaceuticals.

Transparenz in Zahlen - ein Überblick der PHARMIG

Hier finden Sie zusammengefasst die offengelegten geldwerten Leistungen für Österreich ab 2016.

Offenlegung 2023

Der Gesamtbetrag von 150 Mio. Euro an geldwerten Leistungen im Kalenderjahr 2023 gliedert sich in:

  • 78,6 Mio. Euro (52,3 %) für Forschung und Entwicklung (z. B. für die Durchführung klinischer Studien und nicht-Interventioneller Studien)
  • 50,6 Mio. Euro (33,7 %) im Zuge von Veranstaltungen (z. B. für Teilnahmegebühren oder Reisekosten für wissenschaftliche Fortbildung, Unterstützung wissenschaftlicher Kongresse)
  • 13,5 Mio. Euro (9,0 %) für Dienst- und Beratungsleistungen (z. B. für Vortrags- und Beratungstätigkeit, Mitarbeit in wissenschaftlichen Beiräten)
  • 4,6 Mio. Euro (3,1 %) für Spenden und Förderungen (z. B. an Einrichtungen, Organisationen oder Institutionen, die sich vorwiegend aus Angehörigen der Fachkreise zusammensetzen)
  • 2,7 Mio. Euro (1,8 %) für Patientenorganisationen, davon:
    • 2,5 Mio. Euro: Finanzielle Unterstützung, z. B. als Sponsoring, Spende
    • 80.000 Euro: nicht-finanzielle Unterstützung, z. B. Bereitstellung eines Raumes 
    • 111.000 Euro: Honorare, z. B. Dienst- und Beratungsleistungen

Offenlegung 2022

Der Gesamtbetrag von 112 Mio. Euro an geldwerten Leistungen im Kalenderjahr 2022 gliedert sich in:

  • 50,9 Mio. Euro (45,4 %) für Forschung und Entwicklung (z. B. für die Durchführung klinischer Studien und nicht-Interventioneller Studien)
  • 38,6 Mio. Euro (34,5 %) im Zuge von Veranstaltungen (z. B. für Teilnahmegebühren oder Reisekosten für wissenschaftliche Fortbildung, Unterstützung wissenschaftlicher Kongresse)
  • 14,2 Mio. Euro (12,7 %) für Dienst- und Beratungsleistungen (z. B. für Vortrags- und Beratungstätigkeit, Mitarbeit in wissenschaftlichen Beiräten)
  • 5,3 Mio. Euro (4,8 %) für Spenden und Förderungen (z. B. an Einrichtungen, Organisationen oder Institutionen, die sich vorwiegend aus Angehörigen der Fachkreise zusammensetzen)
  • 2,9 Mio. Euro (2,7 %) für Patientenorganisationen, davon:
    • 2,1 Mio. Euro: Finanzielle Unterstützung, z. B. als Sponsoring, Spende
    • 662.000 Euro: nicht-finanzielle Unterstützung, z. B. Bereitstellung eines Raumes 
    • 224.000 Euro: Honorare, z. B. Dienst- und Beratungsleistungen

Offenlegung 2021

Der Gesamtbetrag von 105,2 Mio. Euro an geldwerten Leistungen im Kalenderjahr 2021 gliedert sich in:

  • 78,4 Mio. Euro (74,5 %) für Forschung und Entwicklung (z.B. für die Durchführung klinischer Studien und Anwendungsbeobachtungen)
  • 3,4 Mio. Euro (3,3 %) im Zuge von Veranstaltungen (z.B. für Fortbildungsveranstaltungen)
  • 14,2 Mio. Euro (13,5 %) für Dienst- und Beratungsleistungen (z.B. für eine Vortragstätigkeit)
  • 6,4 Mio. Euro (6 %) für Spenden und Förderungen (z.B. an Einrichtungen, Organisationen oder Institutionen, die sich vorwiegend aus Angehörigen der Fachkreise zusammensetzen)
  • 2,8 Mio. Euro (2,6 %) für die finanzielle/nicht-finanzielle Unterstützung und Beratungs- und Dienstleistungen von bzw. für Patientenorganisationen

Offenlegung 2020

Der Gesamtbetrag von 102 Mio. Euro an geldwerten Leistungen im Kalenderjahr 2020 gliedert sich in:

  • 66 Mio. Euro (65 %) für Forschung und Entwicklung (z.B. für die Durchführung klinischer Studien und Anwendungsbeobachtungen)
  • 19 Mio. Euro (18 %) im Zuge von Veranstaltungen (z.B. für Fortbildungsveranstaltungen)
  • 12 Mio. Euro (12 %) für Dienst- und Beratungsleistungen (z.B. für eine Vortragstätigkeit)
  • 5 Mio. Euro ( 5 %) für Spenden und Förderungen (z.B. an Einrichtungen, Organisationen oder Institutionen, die sich vorwiegend aus Angehörigen der Fachkreise zusammensetzen)

Offenlegung 2019

Der Gesamtbetrag von 134 Mio. Euro an geldwerten Leistungen für das Kalenderjahr 2019 gliedert sich wie folgt:

  • 59 Mio. Euro (44 %) für Forschung und Entwicklung (z.B. für die Mitarbeit bei klinischen Prüfungen)
  • 53 Mio. Euro (39 %) im Zuge von Veranstaltungen (z.B. für Fortbildungsveranstaltungen)
  • 16 Mio. Euro (12 %) für Dienst- und Beratungsleistungen (z.B. für eine Vortragstätigkeit)
  • 6 Mio. Euro (5 %) für Spenden und Förderungen (z.B. an Einrichtungen, Organisationen oder Institutionen, die sich vorwiegend aus Angehörigen der Fachkreise zusammensetzen)

Offenlegung 2018

Der Gesamtbetrag von 139 Mio. Euro an geldwerten Leistungen für das Kalenderjahr 2018 gliedert sich wie folgt:

  • 83,5 Mio. Euro (60 %) für Forschung und Entwicklung (z.B. für die Mitarbeit bei klinischen Prüfungen)
  • 34 Mio. Euro (24 %) im Zuge von Veranstaltungen (z.B. für Fortbildungsveranstaltungen)
  • 15 Mio. Euro (11 %) für Dienst- und Beratungsleistungen (z.B. für eine Vortragstätigkeit) und
  • 6,5 Mio. Euro (5 %) für Spenden und Förderungen (z.B. an Einrichtungen, Organisationen oder Institutionen, die sich vorwiegend aus Angehörigen der Fachkreise zusammensetzen).

Offenlegung 2017

Der Gesamtbetrag von 140 Mio. Euro an geldwerten Leistungen im Jahr 2017 gliedert sich in

  • 89 Mio. Euro für Forschung (64 %, bspw. für die Mitarbeit bei klinischen Prüfungen),
  • 31 Mio. Euro im Zuge von Veranstaltungen (22 %, bspw. Kongress-Teilnahmegebühren),
  • 14,5 Mio. Euro für Dienst- und Beratungsleistungen (10 %, bspw. für eine Vortragstätigkeit) und
  • 5,5 Mio. Euro an Spenden und Förderungen (4 %, bspw. für Patientenorganisationen oder Forschungsprojekte).

Offenlegung 2016

Rund 90 Mio. Euro zahlten die heimischen Pharmaunternehmen im Kalenderjahr an die Angehörigen und Institutionen medizinischer Fachkreise, um die medizinische Versorgung stetig zu verbessern und gesellschaftlichen Fortschritt zu gewährleisten.

  • Ein Drittel (ca. 33,7 Mio. Euro) entfiel dabei auf Forschungstätigkeiten und die Durchführung klinischer Studien.
  • Ein weiteres Drittel (ca. 33,8 Mio. Euro) kam Veranstaltungen zugute, die der wissenschaftlichen Information und fachlichen Fortbildung dienten.
  • Der restliche Anteil teilt sich in Dienst- und Beratungsleistungen (ca. 14,7 Mio. Euro z.B. Vortragstätigkeit im Rahmen eines Fachkongresses) sowie in
  • Spenden und Förderungen für Institutionen (ca. 7,7 Mio. Euro z.B. für Aus- und Weiterbildung) auf.

Unser Ethos – Eine Kultur des Vertrauens weiter festigen

Vertrauen, Sorgfalt, Fairness, Respekt, Aufrichtigkeit 

Die PHARMIG – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs und ihre Mitgliedsunternehmen stehen für eine bestmögliche Versorgung mit Arzneimitteln im Gesundheitswesen und sichern durch Qualität und Innovation den gesellschaftlichen und medizinischen Fortschritt. Die Unternehmen agieren dabei mit großer Verantwortung und in Übereinstimmung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den ethischen Grundsätzen. 

Auf diese Weise versorgen sie das österreichische Gesundheitswesen mit wissenschaftlichen Informationen über Arzneimittel, um das Verständnis der Behandlungsmöglichkeiten für Patienten zu verbessern und eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu unterstützen. 

Die freiwillige Selbstbeschränkung durch den Verhaltenscodex (VHC) zeugt von großem Verantwortungsbewusstsein und vom klaren Willen der Mitgliedsunternehmen, eine hohe Branchenkultur zu leben. Die pharmazeutische Industrie setzt damit ein klares Zeichen, um den vernünftigen und verantwortungsvollen Umgang mit Arzneimitteln aktiv zu fördern. Gemäß diesem Grundverständnis folgen wir dem Beispiel des internationalen Pharmaverbandes IFPMAund damit einer Kultur, die auf Vertrauen, Sorgfalt, Fairness, Respekt und Aufrichtigkeit basiert. Dieses Ethos ist die Grundlage dafür, wie die pharmazeutische Industrie mit den sich ständig ändernden Erwartungen der Gesellschaft das Vertrauen aufrechterhält. 

Auch die PHARMIG legt offen

Transparenz schafft Vertrauen – zu diesem Grundsatz bekennt sich auch die PHARMIG. Daher legt der Verband der pharmazeutischen Unternehmen Österreichs offen, welche Institutionen er im Kalenderjahr 2022 unterstützt hat. 

Individualisierte Offenlegung der PHARMIG – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs, für das Kalenderjahr 2023: 

  • Arznei & Vernunft: 11.430Euro 
  • OKIDS GmbH: 5.000 Euro 
  • Pro Rare Austria: 2.000 Euro
  • Selpers | Patientenschulung "bestmögliche Therapie": 3.000 Euro
  • Selpers | Krebsfrüherkennung: 2.000 Euro 
  • Selpers | Ihr Recht als Patient:in: 1.306 Euro 

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PHARMIG info - Ausgabe 2 | 2024

mit spannenden Einblicken in folgende Themen:

Radikal denken, gemeinsam handeln – in der neuesten Ausgabe analysiert die Ökonomin Maria M. Hofmarcher-Holzhacker den Zustand des heimischen Gesundheitssystems, ordnet politische Entscheidungen der Vergangenheit ein und spricht über notwendige Weichenstellungen für die Zukunft. Außerdem lesen Sie über die wichtige humanitäre Arbeit in Krisengebieten, um die Versorgung aufrechtzuerhalten, oder wie nahe man der Verwirklichung der Utopie der therapeutischen Impfung ist.

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Daten & Fakten 2024

Aktuelle Zahlen und Hintergrundinformationen zur Pharmaindustrie und zum Gesundheitswesen!

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Kompass durch die Patientenrechte

Der Ratgeber
"IHR RECHT ALS PATIENT:IN"
begleitet Sie von der Diagnosestellung über Behandlung und Therapie bis hin zur Nachsorge durch das österreichische Gesundheits- und Sozialversicherungssystem und klärt Sie über Ihre Rechte als Patient:in auf.

Die Broschüre ist auch als gedruckte Version bestellbar - hier geht's zum Download bzw. zum

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