Befristete Regelungen zu Preis- und Erstattungsthemen schaffen Unsicherheit. PHARMIG setzt sich daher für dauerhafte Regelungen ein.
Heute wurde im Nationalrat eine Verlängerung des sogenannten Preisbandes als auch der Preisregelungen für Generika und Biosimilars (Nachfolgepräparate von Originalen sowie von komplexen biologischen Arzneimitteln) für die nächsten beiden Jahre beschlossen. Diese seit 2017 geltenden Regelungen bieten generell eine gute Planungssicherheit für pharmazeutische Unternehmen. In der Kritik steht dabei allerdings, dass sie mit zeitlicher Befristung eingeführt wurden und diese immer nur um zwei Jahre verlängert wird, anstatt die Regelungen dauerhaft gelten zu lassen. Dazu Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG: „Wenn ein Gesetz ohne zeitliches Limit gilt, erleichtert das den Unternehmen, mit den gegebenen Rahmenbedingungen besser umzugehen und zu planen. Wenn aber im Zweijahresrhythmus so wichtige Maßnahmen wie Preis- und Erstattungsregeln im Medikamentenmarkt in Frage stehen, führt das zu enormer Unsicherheit. Das wirkt sich unmittelbar auf die Versorgungssicherheit mit Medikamenten in Österreich aus.“
Warum gerade bei diesen Regelungen eine zeitliche Beschränkung vermieden werden sollte, erklärt sich durch die Tatsache, dass dann die Regelungen von vor 2017 bzw. andere Grundlagen gelten würden. Diese hätten etwa zur Folge, dass breitflächig Produkte aus dem Erstattungskodex gestrichen werden würden und damit nicht mehr zur Verfügung stünden.
Der Verbandsvertreter appelliert daher an die Politik, die betreffenden Regelungen nicht befristet im Gesetz stehen zu lassen, sondern sie ohne zeitliches Limit zu versehen und damit ins Dauerrecht zu überführen: „Will man eine stabile Versorgung mit Arzneimitteln, sollten auch dementsprechende Rahmenbedingungen gelten. Dazu gehört eben auch, dass diese Rahmenbedingungen so gestaltet sind, dass sie den davon betroffenen Unternehmen eine vernünftige Planung ermöglichen.“
Wenn Unternehmen dagegen mit Unsicherheiten konfrontiert sind und nicht lange im Voraus ihre Planungen bezüglich einzelner Märkte tätigen können, stellt sie das vor so grundsätzliche Fragen, ob beispielsweise ein Produkt in einem Land weiter angeboten werden kann oder ob es nicht ohnehin aus der Erstattung gestrichen wird. Dazu Herzog: „Ist die Preis- und Erstattungspolitik eines Landes zu restriktiv oder eben nicht langfristig klargestellt, dann besteht die Gefahr, dass dies die Arzneimittelversorgung destabilisiert. Denn wenn durch unklare, unsichere Bedingungen Unternehmen ihre Produkte nicht am Markt halten können, haben verschreibende Ärztinnen und Ärzte sowie die Patientinnen und Patienten immer weniger Auswahl an Medikamenten. Weiters macht man sich so immer abhängiger von immer weniger Anbietern.“
Rückfragehinweis
PHARMIG – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
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