Gesetzliche Vorgaben verlangen Zustimmung für namentliche Offenlegung von Zahlungen seitens pharmazeutischer Unternehmen an Ärztinnen und Ärzte.
Wien, 26. Mai 2021 – Jährlich legen die Unternehmen der pharmazeutischen Industrie offen, welche Honorare sie im Rahmen der Zusammenarbeit mit Angehörigen und Institutionen der Fachkreise, also z.B. Ärzteschaft und Krankenhäuser, bezahlt haben. Stimmen Betroffene zu, können die Unternehmen die Namen der Empfänger angeben, andernfalls erfolgt die Offenlegung von Honoraren zusammengefasst. Grundlage für dieses Vorgehen ist der in Österreich geltende Datenschutz. Ein Gesetz, das die Empfänger von Zuwendungen verpflichtet, einer namentlichen Offenlegung zuzustimmen, gibt es nicht.
Für Transparency International Austria ist dieser Rahmen nicht ausreichend. Die jüngst in einer Aussendung erhobenen Vorwürfe an die Unternehmen sind für Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG, haltlos und vor allem kontraproduktiv: „Diese Kritik weisen wir aufs Schärfste zurück. Die Unternehmen müssen sich nach den bei uns geltenden datenschutzrechtlichen Gesetzen richten. Sie dafür zu kritisieren und ihnen vorzuwerfen, sie seien intransparent, ist absurd. Von Unternehmensseite her ist unter den geltenden Vorgaben die größtmögliche Transparenz gegeben.“
Jede namentliche Veröffentlichung ist auch seitens der PHARMIG wünschenswert. Denn sie schafft noch mehr Transparenz und erhöht damit das Vertrauen in eine Zusammenarbeit, die letzten Endes im Sinne der Gesundheitsversorgung ist. Kritiken wie jene von Transparency International Austria sind kein konstruktiver Beitrag, diese Transparenz im Gesundheitssektor voranzutreiben. Dazu Herzog: „Es ist völlig legitim, dass Ärztinnen und Ärzte für ihre Expertise rund um die Verbesserung oder Entwicklung von Arzneimitteln angemessen honoriert werden. Leider aber wurden konsequent jene Ärztinnen und Ärzte an den Pranger gestellt, die seit Einführung der Transparenzinitiative im Jahr 2016 namentlich zu ihrer Kooperation mit der pharmazeutischen Industrie gestanden sind. Dabei sollte allen klar sein, dass es nur gemeinsam möglich ist, Meilensteine in der Medizin zu setzen.“
Bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres legen die pharmazeutischen Unternehmen die Zahlungen an Angehörige und Institutionen der Fachkreise des Vorjahres offen. Die branchenweit zusammengefassten Zahlen veröffentlicht die PHARMIG unter https://www.pharmig.at/pharmaindustrie/transparenz/.
Rückfragehinweis
PHARMIG – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
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