Transparenz wird seitens der pharmazeutischen Unternehmen mit der Offenlegung geldwerter Leistungen gelebt. Die individuelle Offenlegung bleibt erklärtes Ziel.
Wien, 31. Oktober 2017 – Die Offenlegung geldwerter Leistung, wie sie die Industrie seit einigen Jahren lebt, ist ein Erfolg. Immerhin machen die pharmazeutischen Unternehmen alle ihre Zuwendungen an Angehörige und Institutionen der Fachkreise, wie etwa Ärzte, Krankenhäuser und Patientenorganisationen, transparent. „Wir sind die einzige Branche in Österreich, die sich selbst dazu verpflichtet hat, diese Daten offenzulegen. Damit sind wir Vorreiter“, ist Dr. Jan Oliver Huber, Generalsekretär der Pharmig, überzeugt.
Die individuelle Offenlegung, also die namentliche Nennung der Empfänger geldwerter Leistungen, würde zwar eine vollständige Transparenz fördern, ihr ist aber in Europa durch die europäische Datenschutzgrundverordnung eine gesetzliche Grenze gesetzt. „Das Recht jedes einzelnen, darüber zu entscheiden, ob er oder sie mit Namen genannt werden will oder nicht, ist zu respektieren. Es ist ein verfassungsmäßiges Grundrecht“, so Huber.
Die pharmazeutische Industrie kann daher die Transparenz nur bedingt im Alleingang erhöhen. Dazu Huber: „Wir arbeiten intensiv mit unseren Partnern im Gesundheitswesen zusammen, etwa der Österreichischen Ärztekammer, um hier die nötige Überzeugungsarbeit beispielsweise bei Ärztinnen und Ärzten zu leisten. Die vollständige individuelle Offenlegung bleibt unser Ziel, man muss aber gleichzeitig anerkennen, dass hier ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen werden muss. Dieser passiert nicht von heute auf morgen.“ Gerade weil die Offenlegungs-Initiative auf Freiwilligkeit und nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung basiere, sei sie auch umso wertvoller und brauche umso mehr Zeit, ist Huber überzeugt.