Innovative Arzneimittel geben Lebensqualität und verlängern Leben. Zum Nutzen der Betroffenen und der gesamten Gesellschaft.
Wien, 21. März 2019 – Mit Unverständnis reagiert Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog auf die heute erhobenen Vorwürfe seitens des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger, was die angeblich rasant steigenden Kosten für innovative Arzneimittel betrifft. „Hier werden hoch leistungsfähige Produkte auf ihre Kosten reduziert und damit schlecht geredet. Es ist ja in vielen Bereichen so, dass man für die Innovationen mehr ausgibt als für das Bewährte. Es ist auch normal, dass sich die Preise von neuen Produkten mit der Zeit reduzieren. Das ist bei Arzneimitteln nicht anders“, so Herzog.
Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben werden maßgeblich dadurch erzielt, dass Patente ablaufen und die Unternehmen in der Regel Rabatte gewähren. Hinzu kommen die Zahlungen aus dem Rahmen-Pharmavertrag, die die Pharmawirtschaft an die Sozialversicherung leistet. „Das alles sollte, wenn wir über Ausgaben sprechen, beachtet werden. Andernfalls wäre es genauso, als würde ich Lebensmittel mit einer Rabatt-Marke kaufen und sagen, ich hätte den vollen Preis bezahlt und alles wäre so teuer“, betont Herzog.
Erst 2017 gab es auf Betreiben des Hauptverbandes Gesetzesänderungen, aufgrund derer beispielsweise für innovative Arzneimittel, die nicht im Erstattungskodex gelistet sind, nur mehr maximal der EU-Durchschnittspreis gezahlt werden darf. „Allein schon dadurch zeichnen sich für das vergangene Jahr 2018 deutlich geringere Wachstumsraten ab, nicht zu reden von den anderen Regelungen zur Preisreduktion von Arzneimitteln im Zuge der ASVG-Novelle“, so Herzog.
„Spitzenmedikamente“ haben ihren Preis, gleichzeitig haben sie auch einen enormen Nutzen und ein immenses Sparpotenzial. Dazu Herzog: „Vergessen wir nicht, was solche Produkte zu leisten im Stande sind. Sie ermöglichen den Betroffenen, wieder ins Arbeitsleben zurück zu kehren, sie verlängern Leben, sie vermeiden lebenslange Therapien, verkürzen Krankenhausaufenthalte – all das muss fairerweise in die Kosten-Nutzen-Rechnung miteinbezogen werden. Die Spitzenleistung, die innovative Arzneimittel erbringen, ist zum Vorteil der Patienten, ihrer Angehörigen und zum Vorteil der Gesamtwirtschaft. Diese Spitzenleistung kann es nicht zum Billigtarif geben.“
Zum Rahmen-Pharmavertrag hält Herzog abschließend fest, dass die Zahlungen an die Sozialversicherung, die im Zuge dieses Vertrages geleistet werden, auch noch in das laufende Jahr hineinwirken. Das bringe eine weitere Entspannung bei den Ausgaben. Der Vertrag laufe aus und die Versorgung mit Arzneimitteln funktioniere in Österreich nach wie vor einwandfrei. Dies zeige laut Herzog, dass ein solcher Vertrag ganz offensichtlich nicht nötig ist, um die Arzneimittelversorgung für die österreichische Bevölkerung sicherzustellen.
Rückfragehinweis
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