Gesundheitsausschuss beschließt Weiterführung des „Preisbandes“. Die Regelung schafft Planungssicherheit für Pharma-Unternehmen und erhöht die Versorgungssicherheit für Patienten.
Die heute im Gesundheitsausschuss des Parlaments beschlossene Weiterführung des „Preisbandes“ für bewährte Arzneimittel schafft Sicherheit für Patienten, Ärzte und Unternehmen und wird daher von der pharmazeutischen Industrie begrüßt. Es wurde erstmals 2017 eingeführt und schreibt vor, dass die Preise von wirkstoffgleichen Arzneimitteln, die sich in der Grünen Box des Erstattungskodex befinden und damit für die Ärzte frei verschreibbar sind, innerhalb eines Korridors von maximal 30 Prozent liegen müssen, gerechnet vom Niveau des jeweils günstigsten Produktes. Liegt der Preis eines Arzneimittels um mehr als 30 Prozent über dem kostengünstigsten Produkt, kann es aus dem Erstattungskodex gestrichen werden. Im Gegenzug entfallen für die im Preisband befindlichen Arzneimittel die sogenannten „Streichungsverfahren“ aus ökonomischen Gründen. Sie ermöglichten der Sozialversicherung, Produkte aus dem Erstattungskodex zu nehmen.
Die Folgen des heutigen Beschlusses fasst Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG wie folgt zusammen: „Die Maßnahmen, die 2017 erstmals gesetzt und 2019 sowie heute verlängert wurden, wirken sich insgesamt positiv auf die Versorgung aus. Unternehmen können besser planen und folglich auch besser den heimischen Markt mit ihren Arzneimitteln beliefern. Das ist ein positives Zeichen für den Standort Österreich. Gleichzeitig müssen sich Ärzte und ihre Patienten nicht ständig auf Ersatzprodukte umstellen, wenn der für sie zentral wichtige Erstattungskodex eine Kontinuität aufweist. Das Preisband ist daher eine Maßnahme, die die Planungssicherheit für alle Beteiligten erhöht.“
Die Möglichkeit für die Krankenkassen, bestimmte Produkte aus dem Erstattungskodex aus ökonomischen Gründen zu streichen, egal ob sie sich innerhalb des Preisbandes befinden oder nicht, ist im Gegenzug nicht mehr gegeben. „Das ist gut so. Denn Streichungsverfahren haben in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass Produkte von einem auf den anderen Tag nicht mehr für die Ärzte verschreibbar und also für die Patienten verfügbar waren. Die Unternehmen waren damit auch einer hohen Unberechenbarkeit seitens der Sozialversicherung ausgesetzt“, betont Herzog.
Das Preisband und die damit einhergehende Senkung der Preise innerhalb der Grünen Box des EKO führten insgesamt zu einem Umsatzrückgang von rund 42 Millionen Euro (auf Fabriksabgabepreis-Basis). „Das hat für viele Unternehmen in einem Land, dessen Arzneimittel-Preisniveau ohnehin niedrig ist, zusätzliche Herausforderungen gebracht. Gleichzeitig können sie so besser kalkulieren, weil sie es auch selbst in der Hand haben, ihre Preise entweder laut Vorgabe zu senken oder aber ihre Produkte aus dem Erstattungskodex zu nehmen. Wir sind erfreut darüber, dass mit den heute beschlossenen Bestimmungen weitere Schritte in Richtung Versorgungssicherheit für heimische Patienten und Standortattraktivität gesetzt wurden“, so Herzog.
Rückfragehinweis
PHARMIG – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
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