Vorbehaltlose öffentliche Diskussion über Geldleistungen braucht kulturellen Wandel. Datenschutz ist verfassungsmäßiges Grundrecht.
Wien, 4. November 2016 –Seit Juli dieses Jahres legen pharmazeutische Unternehmen die Leistungen an Fachkreise, darunter Ärzte und Forschungseinrichtungen, offen. Damit ist die pharmazeutische Branche ein Vorreiter in Österreich. Die Kritik, die diesem neuen Prozess bereits in seinem Anfangsstadium zum Teil massiv entgegenschlägt, weist Dr. Jan Oliver Huber, Generalsekretär der Pharmig, zurück: „Wir haben mit unserer freiwilligen Transparenzinitiative einen Kulturwandel eingeläutet. Es ist nach wie vor nicht üblich, in unserem Land offen darüber zu sprechen, in welcher Höhe man eine erbrachte Leistung vergütet bekommt. Das trifft auch dort zu, wo Ärzte für ihre Tätigkeit etwa als Prüfarzt oder Vortragender entschädigt werden. Den Ärzten, die hier einer namentlichen Nennung im Zuge der Offenlegung zugestimmt haben, gebührt höchster Respekt. Dies zu schmälern und sofort nach einer gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung zu rufen, weil nicht alle Ärzte ihre Zustimmung gegeben haben, sehe ich als kontraproduktiv“, so Huber.
Das in Österreich geltende Datenschutzrecht macht für eine individuelle Offenlegung eine Zustimmung des Betroffenen notwendig. Das ist ein verfassungsmäßiges Grundrecht. Von diesem haben viele Angehörige der Fachkreise im ersten Jahr der Offenlegung Gebrauch gemacht. Daher konnten die pharmazeutischen Unternehmen die Leistungen, die sie im Zuge der Zusammenarbeit mit diesen Fachkreisen erbracht haben, nur aggregiert, also zusammengefasst veröffentlichen. Dazu Huber: „Wenn wir von Geld reden, befinden wir uns in Österreich schnell in einer Neiddebatte. Das ist sicher mit ein Grund, weshalb sich Ärzte hier bedeckt halten, wenngleich es ein Zeichen von hoher fachlicher Kompetenz ist, wenn sie im Zuge von Studien oder Vorträgen mit pharmazeutischen Unternehmen zusammenarbeiten.“ Natürlich bleibt eine 100 prozentige Offenlegung das Ziel, aber dieses sei realistisch betrachtet nicht gleich von Beginn an zu erreichen, betont Huber.
Die Zusammenarbeit der Fachkreise mit den pharmazeutischen Unternehmen dient letztlich dem Patienten. Denn durch den Wissenstransfer können Therapien stetig verbessert werden. Dazu Huber: „Daran ist nichts Verwerfliches und hier braucht auch niemand etwas zu verstecken. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Sinne der vollständigen Transparenz in Zukunft weiter Schritte in die richtige Richtung machen. Der Prozess ist angestoßen - geben wir ihm Zeit, sich zu etablieren“, fordert Huber.