Von den 77 neuen Arzneimitteln verfügen 39 über neue Wirkstoffe. Zum Gutteil dienen sie der Behandlung von Krebs, seltenen oder neurologischen Erkrankungen.
Wien, 27. März 2024 – Im Jahr 2023 hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) laut ihrem Bericht 77 Arzneimittel zur Zulassung empfohlen. 39 dieser Arzneimittel basieren auf neuen Wirkstoffen, die erstmals in der EU zur Zulassung empfohlen wurden. Dazu Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG: „Jede neue Therapie bedeutet eine zusätzliche Möglichkeit, mehr Menschen im Umgang mit ihrer Erkrankung zu unterstützen. Die von der EMA zur Zulassung empfohlenen Produkte stellen in ihrem Therapiegebiet jeweils einen erheblichen Fortschritt dar und erweitern die Vielfalt der Arzneimittelversorgung in Europa.“
Knapp ein Drittel der Zulassungsempfehlungen aus 2023 betreffen Krebsmedikamente. Zur Behandlung neurologischer Erkrankungen wurden 11 Arzneimittel, davon sieben mit neuen Wirkstoffen, zur Zulassung empfohlen. Außerdem gab es Empfehlungen für zwei Impfstoffe zum Schutz vor Atemwegserkrankungen, die durch das Respiratory Syncytial Virus (RSV) ausgelöst werden. Unter den neuen Therapien befindet sich auch die erste, die die bahnbrechende Geneditierungstechnologie CRISPR/Cas9 zur Behandlung von zwei seltenen Blutkrankheiten einsetzt.
Auch im Bereich der Arzneimittel für seltene Erkrankungen gab es im vergangenen Jahr Zuwächse. Die EU-Kommission ist in 17 Fällen den Zulassungsempfehlungen der EMA gefolgt und hat diese Anzahl an sogenannten Orphan Drugs zugelassen.
„Es ist enorm erfreulich, dass die risikoreiche und lange Medikamentenforschung solche Früchte trägt. Dabei geht es nicht nur darum, dass die neuen Therapien jenen immens nutzen, deren Krankheiten damit behandelt werden können. Diese neuen Arzneimittel schaffen einen viel weitreichenderen Nutzen, etwa wenn Erkrankte dadurch wieder mobil oder arbeitsfähig werden. Das entlastet Angehörige, reduziert den Pflegeaufwand und kann auch dem Arbeitsmarkt und der Volkswirtschaft insgesamt von Nutzen sein. Das alles sind Aspekte, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen, wenn es – wie leider so oft – bei innovativen Therapien um die Frage der Kostenübernahme oder Erstattung geht“, gibt Herzog abschließend zu bedenken.
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