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Krebs: Immer seltener ein Todesurteil

  • NEWS
  • 04.02.2019

Trotz hoher Zahl der Krebsopfer: Die moderne Krebsmedizin trägt dazu bei, dass Patienten mehr Lebensqualität und wertvolle Lebenszeit gewinnen.

Wien, 4. Februar 2019 – Weltweit ist Krebs die zweithäufigste Todesursache. 2016 starben mindestens acht Millionen Menschen daran. Aufgrund des Bevölkerungswachstums und der steigenden Lebenserwartung prognostiziert die WHO einen weiteren Anstieg der Neuerkrankungen. In Österreich ist Krebs mit einem Anteil von 25 Prozent die zweithäufigste Sterbeursache nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit 41 Prozent. „An Krebs zu erkranken ist furchtbar und bedeutet eine große Herausforderung für Patienten und deren Angehörige. Dennoch ist die Diagnose Krebs heute nicht automatisch mit einem Todesurteil verbunden. In den letzten Jahren wurden in der Onkologie mit der Immuntherapie und der personalisierten Therapie bei vielen Krebsarten echte medizinische Durchbrüche erzielt“, sagt Mag. Alexander Herzog, Generalsekretär der Pharmig.

Beispielsweise sind in Europa zwischen 1996 und 2016 mehr als 98 neue Wirkstoffe in der Onkologie zugelassen worden. 2017 kamen elf neue Krebsmedikamente mit neuem Wirkstoff dazu. Zahlreiche weitere Medikamente befinden sich zur Zeit in Entwicklung. Dabei entfallen etwa 30 Prozent der in Phase II und III befindlichen biopharmazeutischen Wirkstoffe auf die Onkologie.

Von 453 industriegesponserten Prüfungen im Jahr 2017 in Österreich entfielen 198 (43,7 Prozent) auf die Onkologie. „Die pharmazeutische Industrie forscht unermüdlich an neuen Therapiemöglichkeiten. Die Onkologie ist der am intensivsten erforschte Bereich in Österreich. Das bedeutet, Krebspatienten haben oft frühen Zugang zu Medikamenten mit modernsten Wirkstoffen und damit höhere Chancen auf Heilung“, ergänzt Herzog.

Hinter dieser Entwicklung in Richtung immer spezieller, auf den Patienten zugeschnittener Behandlungen steckt ein immenser Forschungsaufwand für die Unternehmen. Dem oftmals getätigten Vorwurf hoher Arzneimittelpreise entgegnet Herzog: „Arzneimittelinnovationen haben einen umfassenden, positiven Nutzen, der bei Erstattungsfragen in die ökonomische Bewertung in Betracht gezogen werden muss. Denn Arzneimittel helfen dem Patienten, entlasten das Gesundheitssystem und stiften volkswirtschaftlichen Nutzen. Eine Debatte über den Wert und nicht immer nur die Kosten wäre daher angebracht.“

Ein Beispiel hierfür ist die Situation der innovativen Onkologika im kostenintensiven Spitalsbereich. „Für die Betroffenen sind neue Therapien von unschätzbarem Wert, weil sie früh Zugang zu Medikamenten mit neuesten Wirkstoffen haben und ihre Überlebensrate somit weiter steigt. Das Wohl des Patienten muss somit bei der öffentlichen Finanzierung berücksichtigt werden“, sagt Herzog.

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