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Gesetzesänderung gefährdet Arzneimittelversorgung in Österreich

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  • 30.03.2017

Keinerlei wirtschaftliche Notwendigkeit bei Krankenkassen für neues Gesetz. Das Nachsehen werden die österreichischen Patienten haben.

Wien, 30. März 2017 – „Die Krankenkassen leben in einer Welt der alternativen Fakten, und leider finden sie mit ihren überzogenen Forderungen immer wieder Gehör bei der Politik“, sagt Dr. Jan Oliver Huber, Generalsekretär der Pharmig zu den heute im Nationalrat beschlossenen ASVG-Änderungen im Zusammenhang mit Preisregularien für Arzneimittel. „Demokratiepolitisch war dies zudem ein höchst zweifelhafter Prozess; immerhin wurde der Gesetzestext ohne ordentliches Begutachtungsverfahren heute in den Nationalrat eingebracht“, so Huber weiter. Für die Pharmaindustrie bedeuten die nun beschlossenen Änderungen planwirtschaftliche Eingriffe, die die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit Arzneimitteln in Gefahr bringen.

Derartige massive Eingriffe in das bestehende Erstattungswesen sind selbst für die Krankenkassen keineswegs erforderlich: Für 2016 rechnet der Hauptverband mit einem Gebarungsüberschuss von 81 Mio. Euro – großteils ermöglicht durch Solidarbeiträge der Pharmawirtschaft aus dem Rahmen-Pharmavertrag. Die Arzneimittelausgaben sind 2016 gerade einmal um 2,9 Prozent gestiegen und liegen damit im politisch akkordierten Korridor von 3 bis 4 Prozent. „Der Hauptverband bestellt sich bei der Politik ein Gesetz, ohne dass auch nur im Geringsten eine Notwendigkeit dafür bestünde. Offensichtlich soll hier der eigene Reformbedarf der Krankenkassen – Stichwort Effizienzstudie – einmal mehr durch ungerechtfertigte Einschnitte bei medikamentösen Therapien kaschiert werden“, erklärt Huber.

Falsches Sparen bei Arzneimitteln ist ungesund. Derzeit ist Österreich ein Land, in dem die Patienten die bestmögliche Versorgung zur Verfügung haben. Das beste Beispiel dafür ist die Onkologie, bei der wir bei den Krebs-Überlebensraten europaweit am hervorragenden vierten Platz liegen. Eben weil innovative Therapien rasch bei den Betroffenen ankommen. „Das unausgewogene Gesetz gefährdet exakt diese sehr gute Versorgung. Denn wenn Preise nicht mehr wettbewerbsfähig sind, werden gerade innovative Produkte nicht mehr so schnell in Österreich zur Verfügung stehen. Draufzahlen werden dank Hauptverband die österreichischen Patientinnen und Patienten“, so Huber.

Betroffen sind von der Gesetzesnovelle übrigens alle Medikamente, nicht nur ausgewählte. Gerade bei günstigeren Arzneimitteln und bei Generika könnte die neue Regelung dazu führen, dass Patienten gar nicht mehr mit den benötigten Medikamenten versorgt werden können. „Wenn ein Arzneimittel schon heute weniger kostet als eine Packung Kaugummi, dann darf man sich nicht wundern, wenn dieses nach den erneuten erzwungenen Preissenkungen nicht mehr angeboten wird“, verdeutlicht Huber. Kein Unternehmer könne es sich leisten, nicht kostendeckend zu arbeiten.

Huber abschließend: „Mit diesem Gesetz bleiben letztlich auch die Patienten auf der Strecke. Bislang galt Österreich als Land, in dem innovative Arzneimittel früh auf den Markt gebracht werden. Das wird sich wohl in Zukunft ändern. Die Folge wird ein Absacken der Qualität in der medizinischen Versorgung sein. Zu befürchten steht weiters der Verlust von Arbeitsplätzen, wenn Unternehmen Produkte nicht mehr oder mit starker Verzögerung auf den heimischen Markt bringen oder sich gänzlich daraus zurückziehen müssen.“

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