Verteilung der COVID-19-Impfstoffe ist Sache der EU, nicht der Hersteller. Es existieren keine Nebenabsprachen zwischen Impfstoffherstellern und einzelnen Regierungen.
Wien, 12. März 2021 – Die Verteilung der COVID-19-Impfstoffe auf die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU obliegt nicht den Herstellern, sondern der Europäischen Union. Dies betonen sowohl der Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs, PHARMIG, als auch der Österreichische Verband der Impfstoffhersteller, ÖVIH. Es gäbe, so die Vertretungen beider Verbände, keine Nebenabsprachen zwischen Herstellern und einzelnen Regierungen von EU-Mitgliedsstaaten.
Die EU hat mit den Herstellern von COVID-19-Impfstoffen Verträge abgeschlossen, sogenannte „Advanced Purchase Agreements“, kurz APA‘s. „In diesen Verträgen sind die Gesamtmengen definiert, die die einzelnen Hersteller in die Europäische Union liefern. Wie diese Mengen dann innerhalb der EU verteilt werden, ist weder in diesen Verträgen geregelt noch liegt es in der Verantwortung der pharmazeutischen Unternehmen“, erläutert Renée Gallo-Daniel, Präsidentin des ÖVIH.
Auch PHARMIG-Generalsekretär Alexander Herzog weist auf die Abgrenzung der Verantwortung der pharmazeutischen Unternehmen hin, wenn es um die Impfstoff-Verteilung geht: „Die Hersteller liefern das, was in den Verträgen vereinbart wurde. Sie sind nicht in die Entscheidungsprozesse seitens der EU eingebunden, wann welches Land mit welcher Menge beliefert werden soll. Ebenso wenig sind sie dafür verantwortlich, ob die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten auch die Mengen abrufen, die ihnen auf Basis des Bevölkerungsschlüssels zustehen.“
Sowohl PHARMIG als auch ÖVIH betonen, dass die Hersteller alles daransetzen, die enormen Mengen an Impfstoffen, die in einer Pandemie naturgemäß gebraucht werden, in kürzester Zeit herzustellen und auszuliefern.
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PHARMIG – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
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