Nachfolgebiologika können zu signifikanten Einsparungen bei Arzneimittelausgaben führen. Seit kurzem wird ihr Wert auch im Zuge der Erstattung honoriert.
Wien, 28. November 2017 – Biopharmazeutika gelten als neue Generation von Arzneimitteln und bieten neue therapeutische Möglichkeiten. Läuft deren Patentschutz ab, können Nachfolgepräparate, sogenannte Biosimilars, auf den Markt gebracht werden. Sie bereichern den Arzneimittelschatz und sind ein wertvoller Beitrag zur Entlastung des Gesundheitswesens. Sie werden in Zukunft auch verstärkt den Patienten in Österreich zur Verfügung stehen. Denn bislang waren Biosimilars in der Erstattung den einfacheren, synthetisch hergestellten Generika gleichgestellt, obwohl sie in ihrer Entwicklung und Produktion weit aufwändiger sind. Eine eigene Preisregelung, die im Frühjahr eingeführt wurde, trägt diesem Umstand nun Rechnung. „Das wird dazu führen, dass Biosimilars, die in anderen Ländern bereits seit längerem verfügbar sind, nun auch vermehrt den österreichischen Patienten zur Verfügung stehen werden. Das ist äußerst positiv und ermöglicht zudem Einsparungen für das heimische Gesundheitswesen“, sagt Dr. Jan Oliver Huber, Generalsekretär der Pharmig.
Die Herstellung von Biosimilars ist komplex. Für die Zulassung ist ein umfassendes Studienprogramm notwendig, das über die sogenannten Bioäquivalenzstudien, die bei Generika vorgeschrieben sind, hinausgeht. „Seit wir eine eigene Preisregelung für Biosimilars haben, können nun auch entsprechend faire Preise ausverhandelt werden. Die Einsparungen, die durch den Einsatz von Biosimilars erzielt werden, sollten jedenfalls für die Finanzierung innovativer Arzneimittel bereitgestellt werden“, fordert Huber.
Seit Einführung der neuen Preisregelung im April dieses Jahres zeigt sich bereits eindeutig der positive Trend: Drei neue Biosmilars sind seitdem in den Erstattungskodex aufgenommen worden und stehen für die österreichischen Patienten zur Verfügung, ein viertes befindet sich derzeit im Aufnahmeverfahren. Der Biosimilarsverband hat heute in einer Pressekonferenz verlauten lassen, dass das Einsparungspotenzial, das mit Nachfolgebiologika in den letzten sieben Jahren erzielt werden konnte, 100 Millionen Euro betrug. Dazu Huber: „Die sogenannte Biosimilarsregelung ist positiv und war längst notwendig. Leider verschärfen andere Regularien, die seit dem Frühjahr 2017 gelten, gleichzeitig die Situation für viele Unternehmen. Denn die Preise werden weiter nach unten gedrückt, und das in einem Land, in dem die Arzneimittelpreise ohnehin bereits unter dem EU-15-Schnitt liegen.“
Die Entscheidung darüber, welche Arzneimittel eingesetzt werden, muss bei allen ökonomischen Vorteilen aber letztlich auf Basis der medizinischen Notwendigkeit getroffen werden. „Diese Auswahl der medikamentösen Therapie obliegt dem Arzt, in Absprache mit seinen Patienten“, bricht Huber eine Lanze für die Therapiefreiheit des Arztes.