Gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Lieferverzögerungen sowie temporäres Exportverbot tritt mit 1. April 2020 in Kraft. Pharmazeutische Industrie zeigt sich erfreut.
Wien, 18. Februar 2020 – PHARMIG-Generalsekretär Alexander Herzog zeigt sich erfreut über die heutige Veröffentlichung der Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung im Amtsblatt: „Das ist ein wichtiger Schritt für die Arzneimittelversorgung in Österreich. Die Verordnung ist aus der intensiven Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit dem BASG, den Apothekern und dem Großhandel entstanden. Mit den Daten aus dem Melderegister und dem temporären Exportverbot setzen wir gemeinsam eine wichtige Maßnahme, um Lieferverzögerungen von Arzneimitteln hintan zu halten“, so Herzog.
Die Verordnung tritt mit 1. April 2020 in Kraft. Sie sieht vor, dass bei einer voraussichtlichen Nicht-Lieferfähigkeit eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ab zwei Wochen dies der Zulassungsinhaber ins öffentlich einsehbare Melderegister des BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) einmeldet. Diese Produkte unterliegen dann, solange sie in diesem Register aufscheinen, einem temporären Exportverbot. „Dies ist ganz im Sinne der österreichischen Patienten, denn damit gilt: Österreich zuerst“, so Herzog. Die Folge dieses temporären Exportverbotes ist nämlich, dass diese Arzneimittel dann nicht mehr im Zuge des Parallelhandels in andere Länder transferiert werden dürfen.
„Mein Dank gilt allen Beteiligten, vor allem dem BASG und dem Gesundheitsministerium. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir hiermit einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz in der Arzneimittelversorgung leisten und sich hoffentlich auch die Situation der Lieferprobleme in Zukunft entspannt“, so Herzog.
Den Link zur Verordnung finden Sie hier.
Rückfragehinweis
PHARMIG – Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
Head of Communication & PR
Peter Richter, BA MA
Tel. 01/40 60 290-20
peter.richter@pharmig.at
pharmig.at