Reguläre Lieferkette für Medikamente wird engmaschig überwacht. Weitere Sicherheitsmerkmale auf Verpackungen sorgen ab 2019 für Echtheits-Garantie für Patienten.
Wien, 18. Mai 2017 – „Die österreichischen Patientinnen und Patienten können darauf vertrauen, dass sie beim Bezug von Arzneimitteln in ihrer Apotheke oder einer offiziellen Versandapotheke mit Gütesiegel sichere und hochwertige Arzneimittel erhalten“, hält Dr. Jan Oliver Huber, Generalsekretär der Pharmig, fest. „Pharmazeutische Unternehmen unterliegen den mitunter strengsten denkbaren Qualitätsrichtlinien. Sie überprüfen ihre Produkte mit zahlreichen Qualitätstest laufend selbst und werden zusätzlich von den Arzneimittelbehörden strikt kontrolliert – dies alles im Sinne der größtmöglichen Arzneimittelsicherheit“, erläutert Huber weiter.
Dabei ist es übrigens unerheblich, aus welchem Land ein Arzneimittel stammt: Bei jedem Produktionsbetrieb, der Fertigarzneimittel für europäische Patienten herstellt – sei es in Asien, Amerika oder sonstwo – muss vor der Einführung in die EU die Fertigung durch eine europäische Behörde inspiziert worden sein und ein europäisches Zertifikat1 besitzen, mit dem die europäische Qualität garantiert wird. Damit gelten für diesen Standort die exakt gleichen strengen Vorgaben wie für Produktionsstätten in Europa. Aus einem Qualitätsaspekt heraus gibt es somit keinerlei Grundlage, warum Fertigarzneimittel nicht außerhalb der EU hergestellt werden sollten. „Natürlich würden wir uns aus wirtschaftlicher und strategischer Sicht mehr Produktion in Europa wünschen. Gleichzeitig muss man aber betonen, dass bei Arzneimittelpreisen, die teils unter jenen für eine Packung Kaugummi liegen, nicht jedes Präparat kostendeckend in Hochlohnländern wie Österreich produziert werden kann. Speziell die jüngsten ASVG-Änderungen drehen die Preisspirale weiter nach unten und zwingen so die Unternehmen, ihre Produktionsstätten auszulagern und dort produzieren zu lassen, wo es rentabel ist“, betont Huber.
Für noch mehr Sicherheit in der EU-weiten legalen Lieferkette sorgen ab Februar 2019 Sicherheitsmerkmale wie eine einmalige Seriennummer auf jeder Packung eines rezeptpflichtigen Arzneimittels. Bei der Abgabe an den Patienten in der Apotheke wird diese Seriennummer überprüft und deaktiviert. Jede Arzneimittelpackung wird dadurch – auch innerhalb Europas – nachverfolgbar. Dr. Jan Oliver Huber: „Die Kosten dieses enormen Infrastrukturprojekts trägt zur Gänze die pharmazeutische Industrie. Wir arbeiten hier gemeinsam mit Partnern der legalen Lieferkette mit Hochdruck daran, den Patienten den besten Schutz zu bieten.“
Unabhängig von all diesen vor allem von der Industrie gesetzten Schritten gilt jedoch weiterhin eines ganz gewiss beim Medikamentenkauf: Hausverstand walten zu lassen! Dazu Huber: „Rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen ohnehin nur von einer Apotheke an Patienten abgegeben werden, niemals über irgend ein Online-Portal. Bei rezeptfreien Arzneimitteln, vor allem bei Lifestyleprodukten wie Potzenmitteln, Diätpillen und dergleichen, sollten die Konsumenten höchst wachsam sein, wenn dubiose Internetversandhändlern mit günstigen Preisen locken. Im besten Fall erhalten Sie ein unwirksames Produkt, im schlimmsten Fall ein mit giftigen Inhaltsstoffen gestrecktes und somit lebensgefährliches Mittel.“ Offizielle Online-Apotheken sind im Versandapothekenregister des BASG angeführt und durch ein spezielles Logo gekennzeichnet.
„So gewissenhaft sollte jeder Konsument vorgehen und die Online-Apotheke durch einen Blick auf die Behördenliste als vertrauenswürdige Quelle identifizieren – für die eigene Sicherheit“, so Huber abschließend.
1 GMP =„Good Manufacturing Practice“, deutsch: „Gute Herstellungspraxis für Arzneimittel“. Darunter versteht man die Richtlinien zur Qualitätssicherung der Produktionsabläufe und -umgebung in der Produktion von Arzneimitteln.