Erstattung: Das Boxen-System
Der Erstattungskodex unterscheidet die Medikamente in drei Bereiche (auch „Boxen“ genannt). In dieser vereinfachten Darstellung finden Sie die wichtigsten Informationen zum Boxensystem.
In der Grünen Box befinden sich Medikamente, die die Sozialversicherungsträger den Sozialversicherten ohne spezielle Bewilligung als frei verschreibbar erstatten. Manche Medikamente in dieser Box erstatten sie nicht in allen Fällen, sondern nur zur Behandlung bestimmter Krankheiten.
Erstattet werden auch Medikamente, die in die Gelbe Box aufgenommen wurden. Sie umfasst solche Arzneimittel, die aus Sicht der Sozialversicherungsträger einen wesentlichen zusätzlichen therapeutischen Nutzen für die Patient:innen aufweisen, die aber aus medizinischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht in die Grüne Box aufgenommen wurden. Bei diesen Medikamenten erstatten die Sozialversicherungsträger den Versicherten die Kosten, wenn die Verordnung von ihrem chef- und kontrollärztlichen Dienst genehmigt wurde (dunkelgelber Bereich RE1). In einigen Fällen wird auch eine Kontrolle im Nachhinein akzeptiert (hellgelber Bereich RE2).
In die dritte, die Rote Box, werden Medikamente – zeitlich befristet - aufgenommen, während die vom Unternehmen beantragte Aufnahme in den Erstattungskodex geprüft wird. Die Kosten werden während dieser Zeit nur bei Vorliegen der ärztlichen Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung übernommen.
Für alle übrigen Medikamente, die nicht im Erstattungskodex aufgeführt sind, erstatten die Sozialversicherungsträger die Kosten nur in begründeten Einzelfällen und bei Vorliegen einer chefärztlichen Bewilligung. Die Bewilligung hat über das Arzneimittel-Bewilligungs-Service ABS zu erfolgen.
Zum 1. Jänner 2024 waren insgesamt 7.720 Arzneimittelspezialitäten im EKO gelistet, bei dessen Einführung im Jahr 2005 waren es 5.266.